Betreuungskosten in der KTP


Viele Eltern wissen nicht, dass die Kindertagespflege finanziell gefördert wird.

Die Betreuungskosten werden meist – wie bei einem Kindergartenplatz – vom Jugendamt bezuschusst oder sogar ganz übernommen.

Dadurch entsteht für Familien oft nur ein geringer monatlicher Eigenanteil und sorgt für eine spürbare finanzielle Entlastung.

Kosten der Kindertagespflege gemäß §23 SGB VIII

Die Kindertagespflege ist gesetzlich anerkannt und wird durch das Jugendamt gefördert.

Dazu gehören unter anderem die finanzielle Förderung der Betreuung, die fachliche Begleitung sowie die Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung für Kinder.

Eltern profitieren dadurch von einer familiären und individuellen Betreuung, die gleichzeitig öffentlich gefördert und gesetzlich geregelt ist.

Die Kosten für Familien bleiben dadurch meist vergleichbar mit einem Kindergartenplatz.

Kosten der Kindertagespflege gemäß  §90 SGB VIII

Familien mit geringem Einkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder anderen Sozialleistungen können häufig eine vollständige Kostenübernahme beantragen.

Gerne unterstütze ich Eltern bei Fragen zur Förderung und Antragstellung.